Pressemitteilung
ÖDP Kreisverband NEW-WEN-TIR unterstützt Petition gegen Atommüllverbrennung
Im Müllkraftwerk Schwandorf wird seit Jahren sogenannter „freigemessener“ Atommüll verbrannt. Dabei sind einige wichtige Fragen offen.
Beim Rückbau von Atomkraftwerken fallen hoch-, mittel- und schwach radioaktive Materialien an. Der Anteil, der weniger als eine bestimmte Menge Radioaktivität enthält (Freimessungsgrenze) darf seit 2001 per Strahlenschutzverordnung § 29 als gewöhnlicher Gewerbeabfall entweder deponiert oder verbrannt werden.
Es gibt erhebliche Zweifel an einem vernünftigen Umgang mit dem freigemessenen Müll. Wird eine große Menge dieses Mülls innerhalb kurzer Zeit bei konstanter Windrichtung verbrannt, so werden regionale zusätzliche Strahlenbelastungen um ein Vielfaches höher sein als wenn der Müll sogar an unterschiedlichen Standorten zu unterschiedlichen Zeiten verbrannt wird.
Angesichts dieser Unsicherheiten kann nicht davon ausgegangen werden, dass die zusätzlichen Gefahren für die Bevölkerung klein sind. Die Bevölkerung sollte darauf hinwirken, dass der eiserne Grundsatz weiterhin gilt, nachdem die radioaktive Zusatzbelastung so gering wie möglich gehalten werden muss. Weil die Zusatzbelastung im vorliegenden Falle komplett vermieden werden kann, muss sie auch vermieden werden, d.h., das schwach-radioaktive Material muss kontrolliert endgelagert werden und darf nicht verbrannt werden.
(Auszüge aus der Presseerklärung vom 11.11.2020 BüfA Regensburg)
Deshalb bittet auch der ÖDP Kreisverband NEW-WEN-TIR um Unterstützung der openPetition des ÖDP Kreisverbandes Schwandorf.
Fachliche Infos bei der BüfA Regensburg