Antrag / Anfrage / Rede
ÖDP beantragt Neukalkulation der "Ortsumgehung Mantel"
Grund: Ein zu erwartender Planfeststellungsbeschlusses für diese mehr als 20 Millionen € teure Baumaßnahme und in den letzten Jahren überproportional gestiegener Baukosten.
Nach Vorlage und unter Einbeziehung der so ermittelten Kosten möge sich der Kreistag erneut mit der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit dieser geplanten Maßnahme beschäftigen und dann neu darüber beschließen, sagt Dr. Barbara Kindl, Kreisrätin der ÖDP. Der Antragseingang wurde durch das Landratsamt am 01.09.2022 bestätigt.
Begründung:
Die ursprünglichen Kosten von 13 Mio. Euro aus dem Jahre 2015 wurden etwa in den Jahren 2018-2019 auf 20,16 Mio. angepasst. Wegen des insbesondere seit 2021 noch einmal deutlich gestiegenen Baupreisindex, und die weitere zu erwartende Steigerung mit Blick auf die aktuelle Inflationsrate, bedarf es vor der Beschlussfassung über diese Maßnahme dringend einer kompletten Neukalkulation. Der Beschluss über diese Maßnahme kann nur auf der Basis von belastbaren und aktuellen Kalkulationen erfolgen, die auch die zu erwartenden Kostensteigerungen bis zur Vergabe des Auftrags angemessen berücksichtigen.
Der Haushalt des Landkreises ist vor dem Hintergrund der aktuellen Inflationsrate bereits mit den laufenden Kosten auf Kante genäht. Für die laufenden Baumaßnahmen im Hochbau müssen schon jetzt für die Folgejahre höhere Ausgaben im Haushalt eingeplant werden. Das Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts wird allein dadurch schon sehr schwierig. Wir möchten vermeiden, dass durch dieses Projekt die Handlungsfähigkeit des Landkreises zusätzlich gefährdet wird.
Neben der Frage der Finanzierbarkeit sollten im Rahmen eines Neubeschlusses aber auch die folgenden Gesichtspunkte benannt werden:
Vor dem Hintergrund des EU-Beschlusses vom 29.06.2022, dass ab 2035 nur noch emissionsfrei betriebene Neuwagen zugelassen werden dürfen, entfällt mittelfristig die Lärm- und Schadstoffbelastung für die Anwohner. Berücksichtigt man die Zeit bis zur Fertigstellung der Umgehungsstraße (frühestens 2027), wird ersichtlich, dass diese nur noch für einen sehr begrenzten Zeitraum Entlastung bringen wird. Es erscheint daher unverhältnismäßig für einen absehbaren Zeitraum eine aufwändige Brücke durch ein FFH-Gebiet zu bauen, welche für eine Nutzungsdauer von üblicherweise 50 - 60 Jahren ausgelegt ist.
Außerdem ist es unverantwortlich, den nachfolgenden Generationen den Erhalt einer solchen Brücke zuzumuten. Wir sehen aktuell, welche Kosten schon die Sanierungen der Brücken in Böhmischbruck bzw. Peugenhammer, die wesentlich kleiner sind, verschlingen. Der Landkreis ist angehalten, die Kosten für die Unterhaltung des Straßennetzes in einem finanzierbaren Rahmen zu belassen.
Kurzfristig ließe sich der Fernverkehr durch die Ortschaft Mantel durch eine bessere Verkehrsleitplanung und, falls erforderlich, auch durch temporäre Durchfahrtsverbote zum größeren Teil auf die parallellaufende B299 verlagern.
Verweisen möchten wir hier auch auf den Beschluss des Europäischen Parlamentes und des Europäischen Rates vom 20. Dezember 2020, in dem festgelegt wird, dass möglichst schnell mindestens 75% des Güterverkehres von der Straße auf die Schiene (oder Binnenwasserstraße, hier irrelevant) zu verlegen ist. Vor dem Hintergrund, eines sowohl in Grafenwöhr als auch in Weiherhammer existierenden Gleisanschlusses für den Güterverkehr, sollte sich der Landkreis nicht aktiv der Umsetzung dieses Beschlusses widersetzen, sondern darauf hinarbeiten, dass der Gütertransport zunehmend über diese Gleisanschlüsse bewerkstelligt werden kann.
Dies deckt sich auch mit dem Schienenausbauplänen des Bundesverkehrsministeriums, welches der Strecke Hof – Regensburg, an die beide genannten Gleisanschlüsse über den Knotenpunkt Weiden angebunden sind, ab 2025 eine deutlich höhere Bedeutung für den Schienengüterverkehr zuweist.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. BARBARA KINDL ÖDP-Kreisrätin